Unser Behandlungsangebot auf einen Blick.

Behandlungsangebot

Privatversicherte

Im Falle einer Privatversicherung empfehlen wir Ihnen sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. Die Kosten der Behandlung richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), die Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel teilweise oder vollumfänglich erstattet.

Selbstzahlende

Auf Wunsch können die Kosten der ambulanten Psychotherapie bei uns auch selbst getragen werden. Dies kann in unterschiedlichen Situationen (kein Vorliegen einer psychischen Diagnose, Eintritt in die Private Krankenversicherung, Verbeamtung, kein Auftauchen einer Diagnose in der Krankenakte, Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Kostenübernahme) relevant sein. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Genaueres hierzu finden Sie unter Kosten.

Heilfürsorge und Beihilfe

Für Beamt:innen, Referendar:innen sowie Soldat:innen ist eine ambulante Psychotherapie bei uns möglich. Im Rahmen der Beihilfe muss diese zuvor anhand eines Gutachten bewilligt werden. Im Rahmen der Heilfürsorge wird eine Überweisung sowie eine Kostenübernahmeerklärung vor dem Beginn der Behandlung benötigt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter!

Kostenerstattung

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung können wir die Kosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da wir über keinen Kassensitz verfügen. In Anbetracht der langen Wartezeiten sowie mangelnder Therapieplätze kann gegebenenfalls eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgen. Erkundigen Sie sich hierfür zunächst direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob dies möglich ist. Bitte stellen Sie eine Anfrage bei uns erst dann, wenn Sie bereits ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung hatten und ein entsprechendes PTV11 Formular bekommen haben. Zudem sollte bereits ein Protokoll über Absagen von Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung geführt worden sein. Bei allen weiteren Formalien sind wir Ihnen dann behilflich! Weitere Informationen finden Sie hier. 

Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gern bei uns.